Mit diesem Service stellen wir die Sicherheit Ihrer Website im Bezug zur Abmahnfähigkeit Ihrer Website wieder her.
Google Fonts: Nicht ohne Einwilligung mit “Gefahrenhinweis”Das Landgericht München hat mit Urteil vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) einen Unterlassungsanspruch bestätigt, nach dem es der beklagten Partei untersagt wird, Google Fonts lediglich auf Basis berechtigter Interessen nach Art.
Beachten: Ihre Website darf somit keine Verbindung mehr zu den Google Servern herstellen.
Es ist daher erforderlich, alle Verbindungen in Ihrer WordPress Site zu trennen und auch sorgfältig zu prüfen. Es kann notwendig sein, Einschränkungen in Kauf zu nehmen.
Es sind bereits viele Abmahnungen im Umlauf. Handeln ist jetzt notwendig!
der Service enthält:
- Trennen der Verbindung zum Google Server
- Überprüfung auf Einbindung von (externen) Google Fonts
- Lokales hosten der Google Fonts
- Schriften-Überprüfung
- Kontrolle, dass keine Verbindung mehr zum Google Server aufgebaut wird
- kurzer Datenschutzcheckup
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